Hinweise für unsere Kunden
VDI-Richtlinien
s. Normen
Verlust entliehener Medien
Bei Verlust oder Beschädigung von Bibliotheksgut muss ein vollwertiges Ersatzexemplar beschafft oder eine Ersatzsumme bezahlt werden (s. Bibliotheksordnung § 25 (2)).
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siehe Benachrichtigungen
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